Rechtsschutz mit WeitblickDennis Bannasch · ARAG GeneralagenturBeratung anfragen

Ratgeber · Manager

Rechtsverteidigung und Schadenersatz auseinanderhalten.

Vermögensschaden-Rechtsschutz betrifft die Kosten der Rechtsverteidigung gegen persönliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden. Er ist keine Zusage, den geforderten Schadenersatz zu bezahlen. Eine D&O ist dagegen eine Haftpflichtversicherung: Sie prüft Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und kann von gedeckten berechtigten Forderungen freistellen.

Von Dennis Bannasch · Stand 28. Oktober 2026

Zwei Fragen zu demselben Vorwurf.

Wer trägt die Verteidigungskosten?

Ein persönlicher Vorwurf kann anwaltliche Unterstützung erforderlich machen. Beim Vermögensschaden-Rechtsschutz steht die Finanzierung der vereinbarten Rechtsverteidigung im Mittelpunkt.

Wer trägt eine berechtigte Forderung?

Ob ein geltend gemachter Schadenersatz zu bezahlen ist und eine Versicherung dafür eintritt, ist eine weitere Frage. Hier ist eine vorhandene D&O anhand ihres eigenen Umfangs zu prüfen.

Die Bezeichnungen allein sagen deshalb noch nicht, ob ein Vertrag den anderen ergänzt. Eine D&O kann ebenfalls Abwehrkosten enthalten. Entscheidend sind die tatsächlich vereinbarten Bedingungen beider Verträge.

Fiktives Praxisbeispiel

Eine Softwareentscheidung wird infrage gestellt.

Nach der Einführung einer neuen Plattform entstehen zusätzliche Integrationskosten. Gesellschafter werfen dem Geschäftsführer vor, die Entscheidung unzureichend vorbereitet zu haben, und verlangen von ihm persönlich Schadenersatz.

Der Geschäftsführer muss den Vorwurf zunächst einordnen und sich gegebenenfalls verteidigen. Eine eventuelle Zahlung an die Gesellschaft ist davon getrennt zu betrachten. Das Beispiel erläutert die beiden Aufgaben; es sagt nichts über die tatsächliche Haftung oder Deckung eines Einzelfalls aus.

Den Vertragsvergleich mit den richtigen Fragen beginnen.

  1. Wer ist geschützt? Prüfen Sie die namentlich oder über ihre Funktion erfassten Personen und Tätigkeiten.
  2. Wer hat den Vertrag geschlossen? Klären Sie, ob es eine persönliche oder eine vom Unternehmen organisierte Lösung ist.
  3. Welche Kosten sind vorgesehen? Fragen Sie nach außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung, Summen und Selbstbeteiligungen.
  4. Welche Zeitpunkte zählen? Lassen Sie sich erklären, wie der Vertrag mit früheren Handlungen, späteren Ansprüchen und einem Ausscheiden aus dem Unternehmen umgeht.

Bestehende Absicherung zuerst mitbringen.

Für eine sinnvolle Beratung sind bereits vorhandene Verträge ebenso wichtig wie ein neues Angebot. Notieren Sie außerdem, welche Gesellschaften und Funktionen Sie betreffen. So kann das Gespräch mögliche Überschneidungen und offene Fragen sichtbar machen.

Die Einordnung von D&O dient hier dem Produktverständnis. Ein konkretes D&O-Angebot oder dessen Versicherbarkeit wird auf dieser Seite nicht zugesagt.