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Ratgeber · Manager

Geschäftsführer: den eigenen Anstellungsvertrag absichern.

Wer als gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens tätig ist, sollte den Schutz seines eigenen Anstellungsvertrags gesondert prüfen. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz im ARAG Manager-Angebot betrifft persönliche rechtliche Interessen aus dem versicherten Vertrag. Die Arbeitgeberabsicherung des Unternehmens ersetzt diese Prüfung nicht.

Von Dennis Bannasch · Stand 28. Oktober 2026

Ihre konkrete Funktion zählt.

Die Bezeichnung „Manager“ allein reicht für die Einordnung nicht aus. Sind Sie angestellte Führungskraft, Prokurist, GmbH-Geschäftsführer oder Mitglied eines Vorstands? Entscheidend ist, in welcher rechtlichen Funktion Sie tätig sind und was im vorhandenen Vertrag vereinbart wurde.

Eine pauschale Aussage, jeder Geschäftsführer sei durch einen privaten Berufsrechtsschutz erfasst oder grundsätzlich ausgeschlossen, wäre zu grob. Bestehende Einschlüsse, Ihre Funktion und die jeweiligen Bedingungen müssen zusammen betrachtet werden.

Fiktives Praxisbeispiel

Nach dem Wechsel in der Geschäftsführung.

Eine Geschäftsführerin wird abberufen. Anschließend streitet sie mit der Gesellschaft darüber, welche Vergütung für die verbleibende Vertragslaufzeit geschuldet ist. Sie möchte ihre eigene vertragliche Position prüfen lassen.

Für die Versicherungsfrage stehen hier ihr Anstellungsvertrag und ihre persönliche Absicherung im Vordergrund. Ob dieser konkrete Konflikt gedeckt wäre, hängt unter anderem vom Vertrag und dem zeitlichen Verlauf ab. Das Beispiel ist keine rechtliche Bewertung und keine Deckungszusage.

Gerichtlicher und außergerichtlicher Schutz.

Bei der Wahl der Variante lohnt sich ein genauer Blick auf den Beginn der Unterstützung. Nach den ARAG SVA 2022 unterscheidet sich der Schutz in Basis von Komfort und Premium unter anderem darin, ob auch die außergerichtliche Interessenwahrnehmung umfasst ist. Lassen Sie sich den angebotenen Umfang anhand Ihrer Erwartungen erläutern.

Diese Unterlagen helfen beim Abgleich.

  • Ihre genaue Funktion und die Gesellschaftsform des Unternehmens.
  • Den eigenen Anstellungsvertrag und relevante Zusatzvereinbarungen.
  • Vorhandene private und betriebliche Rechtsschutzverträge.
  • Den gewünschten Beginn sowie bekannte oder bereits absehbare Konflikte.

Für die erste Anfrage genügen Ihr Name, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse. Im persönlichen Gespräch klären wir, welche Unterlagen anschließend benötigt werden. Wir besprechen Ihren Versicherungsschutz bundesweit telefonisch oder online.