Fünf Fragen schaffen einen guten Ausgangspunkt.
- Was leistet Ihr Unternehmen? Beschreiben Sie in zwei Sätzen, was Sie anbieten und wer Ihre Kunden sind. „Dienstleistung“ ist als Beschreibung oft zu allgemein; die konkrete Tätigkeit macht die Beratung nachvollziehbar.
- Beschäftigen Sie Mitarbeitende? Halten Sie die Zahl Ihrer Beschäftigten bereit. Besprechen Sie den Arbeitgeberbereich auch dann, wenn eine erste Einstellung erst geplant ist.
- Welche Räume nutzen Sie? Notieren Sie Ihre betrieblich genutzten Standorte und ob Sie diese mieten oder selbst besitzen. Eine vermietete Immobilie gehört in eine eigene Betrachtung.
- Welche Fahrzeuge gehören zum Betrieb? Stellen Sie zusammen, welche Fahrzeuge und Nutzungsarten bei Ihrer Anfrage berücksichtigt werden sollen.
- Wie gehen Sie mit offenen Rechnungen um? Überlegen Sie, welche Zahlungsprobleme häufig vorkommen und ob Kunden Ihre Leistungen bestreiten. Unser Inkasso-Ratgeber hilft, diese Situationen für das Gespräch zu ordnen.
Fiktives Praxisbeispiel
Ein kleines Studio wächst.
Ein Designstudio arbeitet zunächst ohne Beschäftigte im Homeoffice. Ein Jahr später kommen zwei Mitarbeitende, angemietete Büroräume und ein Firmenwagen hinzu. Bei einer Überprüfung sollte deshalb nicht nur der bisherige Beitrag betrachtet werden, sondern die neue Betriebssituation.
Die hilfreiche Beratungsfrage lautet: „Welche Veränderungen erfasst mein bisheriger Vertrag – und welche müssen wir ergänzen?“ Das Beispiel zeigt einen Prüfbedarf und ist keine Deckungszusage.
Kundenverträge gesondert ansprechen.
Wer vor allem Ärger um Aufträge, Rechnungen oder Lieferungen vermeiden möchte, sollte diese Erwartung ausdrücklich nennen. Der Firmenrechtsschutz ist kein pauschales Versprechen für jeden Streit aus dem Geschäftsbetrieb. Für das operative Vertragsgeschäft ist ein eigener Blick auf den Firmenvertragsrechtsschutz sinnvoll.
So wird das Beratungsgespräch konkret.
Bringen Sie die aktuelle Police, die Beschreibung Ihrer Tätigkeit und die fünf Angaben oben zusammen. Ergänzen Sie Ihre gewünschte Selbstbeteiligung und den gewünschten Beginn. Wenn bereits eine Auseinandersetzung bekannt ist, benennen Sie diese gleich zu Beginn; ein neuer Vertrag bedeutet keine automatische Übernahme dieses Falls.
Vergleichen Sie Angebote anschließend auf derselben Grundlage. Fragen Sie nach den ausdrücklich versicherten Bereichen, maßgeblichen Grenzen und dem zeitlichen Beginn des Schutzes. So wird sichtbar, was zu Ihrem Betrieb passt.