Rechtsschutz mit WeitblickDennis Bannasch · ARAG GeneralagenturBeratung anfragen

Rechtsschutz verständlich erklärt

Rechtsschutz abschließen: Welche Angaben werden benötigt?

Für die erste Beratungsanfrage genügen auf unserer Website Ihr Name, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse. Für ein konkretes Angebot und den späteren Antrag werden weitere Angaben zu Ihrer Situation benötigt. Die Anfrage allein schließt noch keinen Versicherungsvertrag ab.

Erst Kontakt aufnehmen, dann den Bedarf klären

Die Telefonnummer ist ein Pflichtfeld, damit Dennis Bannasch oder sein Team Sie zurückrufen kann. Eine kurze Nachricht ist freiwillig. Die Erklärung zur Kontaktaufnahme und die Datenschutzhinweise finden Sie direkt am Formular.

Diese Informationen helfen im Gespräch

  • Ihr Alltag: berufliche Tätigkeit, Wohnsituation und gewünschte Bereiche Privat, Beruf, Wohnen oder Verkehr.
  • Die Personen: ob Sie nur sich selbst oder weitere Personen berücksichtigen möchten.
  • Bestehender Rechtsschutz: Versicherer, aktueller Umfang, Vertragsbeginn und gegebenenfalls gewünschter Wechseltermin. Versicherungsschein und Bedingungen helfen beim Abgleich.
  • Ihre Wünsche: gewünschter Beginn, wichtige Leistungen und eine für Sie tragbare Selbstbeteiligung.
  • Bekannte Streitigkeiten: bereits eingetretene oder absehbare Konflikte und deren Zeitpunkte offen ansprechen.

Welche Einzelangaben verbindlich verlangt werden, richtet sich nach dem gewählten Produkt und den Fragen im Antrag. Diese Übersicht ersetzt deshalb keinen vollständigen Antrag.

So läuft die persönliche Beratung ab

  1. Rückruf anfragen. Tragen Sie Ihre Kontaktdaten ein.
  2. Bedarf besprechen. Wir ordnen Ihre Lebensbereiche und bestehenden Verträge ein.
  3. Angebot prüfen. Lassen Sie sich Beitrag, Leistungen, Selbstbeteiligung und maßgebliche Bedingungen erläutern.
  4. Bewusst entscheiden. Erst wenn die Angaben und Unterlagen geklärt sind, entscheiden Sie über einen Antrag.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Eine abgesendete Kontaktanfrage oder ein Rückruf begründen keinen Versicherungsschutz. Maßgeblich sind der zustande gekommene Vertrag, der vereinbarte Beginn und die Voraussetzungen der jeweiligen Leistung. Dazu können Wartezeiten gehören.

Wartezeit und Versicherungsbeginn verstehen →

Was sollten Sie zunächst nicht ins Freitextfeld schreiben?

Für die erste Kontaktaufnahme reicht ein kurzer Hinweis auf das gewünschte Thema. Ausführliche Streitunterlagen oder vertrauliche Informationen über Dritte sind dafür nicht nötig. Welche Unterlagen im weiteren Verlauf sinnvoll sind, klären wir persönlich.

Falls Sie wechseln möchten: Zur Vorbereitung eines Versicherungswechsels.

Herausgeber: ARAG Generalagentur Dennis Bannasch · Stand: 26. Oktober 2026.
Grundlagen: ARAG Versicherungsbedingungen · Unsere Datenschutzhinweise.

Kostenlose Beratung anfragen